Sicherheit auf dem Gerüst – SUVA-Richtlinien für die Schweiz
Die Sicherheit auf Baustellen ist in der Schweiz streng reguliert – und das aus gutem Grund. Jedes Jahr passieren Unfälle, die durch korrekt aufgestellte und genutzte Gerüste vermeidbar wären. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Sicherheitsvorschriften der SUVA und EKAS für Fassadengerüste und geben praktische Tipps für die sichere Nutzung.
SUVA und EKAS – Was ist das?
Die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) ist der grösste Unfallversicherer der Schweiz und prägt die Sicherheitsstandards auf Baustellen massgeblich. Die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) erlässt Richtlinien und Verordnungen zur Arbeitssicherheit. Beide Institutionen legen fest, wie Gerüste aufgebaut, genutzt und geprüft werden müssen.
Die wichtigsten Sicherheitsregeln für Gerüste
1. Tragfähigkeit und Belastung
Gerüste werden in Belastungsklassen eingeteilt. Für die meisten Arbeiten reicht Klasse 3 (200 kg/m²). Überschreiten Sie niemals die zulässige Belastung – sie gilt für die gesamte Gerüstfläche inklusive Arbeiter und Material.
2. Absturzsicherung
Ab einer Absturzhöhe von 2 Metern muss ein Geländer angebracht sein. Dieses besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Die Geländerhöhe muss mindestens 100 cm betragen.
3. Standsicherheit
Das Gerüst muss auf einem festen, tragfähigen Untergrund stehen. Spindeln und Unterlagsplatten sorgen für den Ausgleich von Bodenunebenheiten. Bei weichem Untergrund sind Bodenplatten oder Bohlen erforderlich.
4. Regelmässige Prüfung
Nach dem Aufbau muss das Gerüst durch eine fachkundige Person geprüft werden. Während der Nutzung ist das Gerüst täglich vor Arbeitsbeginn einer Sichtprüfung zu unterziehen. Nach Stürmen oder starken Regenfällen ist eine ausserordentliche Prüfung nötig.
5. Zugang zum Gerüst
Der Aufstieg auf das Gerüst darf nur über Leitern, Treppentürme oder Durchstiege erfolgen. Nicht erlaubt ist das Hochklettern an den Rahmen. Jeder Arbeitsplatz muss sicher erreichbar sein.
Ihre Verantwortung als Mieter
Wenn Sie ein Gerüst mieten, tragen Sie auch Verantwortung für die Sicherheit. Dazu gehört: Das Gerüst nur bestimmungsgemäss nutzen, die Belastungsgrenzen einhalten, die tägliche Sichtprüfung durchführen und Mängel sofort melden. Bei Selbstmontage tragen Sie die volle Verantwortung für den korrekten Aufbau.
Fazit: Sicherheit auf dem Gerüst ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Planung und Einhaltung der Vorschriften. Mieten Sie Ihr Gerüst bei einem vertrauenswürdigen Anbieter, der SUVA-konformes Material und fachkundige Montage bietet – wie GeruestMieten.ch aus Kreuzlingen.
